"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

"Hygienepranger" in Nordrhein-Westfalen gestoppt

Das Land NRW stoppt den öffentlichen Hygienepranger und untersagt die Veröffentlichung von festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel.

NRW 24. April 2013
In 3 Beschlüssen wurden Lebensmittelüberwachungsbehörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet zu veröffentlichen. Vorgesehen für die Veröffentlichung ist die Internetplattform www.lebensmitteltransparenz-nrw.de.

Im Oktober 2012 gab es in der Städteregion Aachen, Kreis Mettmann und im Märkischen Kreis Betriebe, bei denen u.a. Verstöße gegen die Hygienevorschriften und Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes für Lebensmittelzusatzstoffe festgestellt wurden.
3 Betrieben wurde daraufhin mitgeteilt, dass die Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs – LFGB – unter namentlicher
Nennung des Unternehmens und Beschreibung des Verstoßes über die – inzwischen
größtenteils behobenen – Mängel in der o. g. Internetplattform unterrichtet werden solle.

Um dies zu verhindern, beantragten die drei Unternehmen beim Verwaltungsgericht Aachen,
Verwaltungsgericht Düsseldorf und Verwaltungsgericht Arnsberg eine einstweilige Anordnung.
Alle drei Verwaltungsgerichte gaben diesen Anträgen mit unterschiedlicher Begründung statt
und untersagten den Behörden die beabsichtigte Veröffentlichung.
Die gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden der Behörden hat das
Oberverwaltungsgericht mit den eingangs genannten Beschlüssen zurückgewiesen.

Weitere Infos können Sie hier nachlesen:
http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/
 

FAQ   |   Info-Präsentation   |   Kontakt   |   Impressum